Vertragsgrundlage für Beratungsleistungen der SM Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH.
Stand: Mai 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der SM Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH, Karlstr. 52, 75382 Althengstett (nachfolgend „SMU") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant") über Beratungsleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, SMU stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der im jeweiligen Einzelauftrag näher beschriebenen Beratungsleistungen. Dazu zählen insbesondere Unternehmensberatung und Unternehmensfinanzierung sowie damit verbundene Dienstleistungen.
(2) SMU schuldet die fachgerechte Erbringung der Beratungsleistungen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Der Vertrag ist – soweit nichts anderes vereinbart – ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
(3) SMU erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes bzw. des Steuerberatungsgesetzes. Soweit rechtliche oder steuerliche Beratung erforderlich ist, wird sie durch qualifizierte Dritte (Rechtsanwälte, Steuerberater) erbracht; die Beauftragung erfolgt durch den Mandanten.
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Mandanten und schriftliche Bestätigung durch SMU zustande. Schriftform schließt Textform (E-Mail) ein.
(2) Der Mandant ist verpflichtet, SMU alle für die Erbringung der Beratungsleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Mandant benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte und Entscheidungen bevollmächtigt ist.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Beratungsleistungen werden – soweit nichts anderes vereinbart – auf Honorarbasis erbracht. Die Vergütung kann nach Zeitaufwand, als Pauschalhonorar oder als Erfolgskomponente vereinbart werden.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist SMU berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(4) Reisekosten und sonstige projektbezogene Auslagen werden nach Aufwand gegen Nachweis zusätzlich berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(1) SMU ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen auch Dritter (z. B. qualifizierter Subunternehmer oder Mitarbeiter verbundener Gesellschaften) zu bedienen.
(2) Eine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung durch namentlich benannte Personen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(1) SMU verpflichtet sich, alle im Rahmen der Mandatsbearbeitung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) offenkundig oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass SMU dies zu vertreten hat, (b) SMU bereits vor Mandatsbeginn rechtmäßig bekannt waren oder (c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(1) SMU haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet SMU nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SMU.
(1) Die im Rahmen der Beratung von SMU erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Analysen, Präsentationen, Berechnungen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Der Mandant erhält an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SMU.
(1) Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung, sofern keine andere Laufzeit vereinbart ist.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform; Textform (E-Mail) genügt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig und der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von SMU (Althengstett bzw. zuständiges Gericht Calw/Stuttgart).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Hinweis: Diese AGB sind eine sorgfältig formulierte Standardvorlage für Beratungsleistungen einer Unternehmensberatung mit gewerblichen Mandanten. Sie sollten vor Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Wirtschaftsrecht auf die individuellen Verhältnisse der SMU GmbH geprüft werden – insbesondere im Hinblick auf konkrete Leistungsmodelle, Vergütungsstrukturen und mögliche Branchenbesonderheiten im Bereich Unternehmensfinanzierung.